Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung
Sie sind Eigentümer oder Nutzer (z.B. Mieter) eines Grundstückes und möchten den anfallenden Abfall entsorgen lassen?
Mit diesem Formular können Sie das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen und die Gebührenerhebung veranlassen.
Jeder Eigentümer oder Nutzer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstückes, auf dem überlassungspflichtige Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Der Landkreis erhebt für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren nach Maßgabe einer gesonderten Gebührensatzung.