Anzeige für Bohrvorhaben

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Eine wichtige Aufgabe des Landkreises Saalekeises ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).

Wenn eine Bohrung das Grundwasser in Beschaffenheit, Bewegung oder anderen Eigenschaften beeinflussen kann, muss diese vor Beginn angezeigt werden.

Dies betrifft Bohrungen

- zur Grundwassernutzung oder Grundwasserpegelbohrungen,

- Erdwärmesonden-Bohrungen, 

- Sondergründungen.

Die bei einem solchen Erdaufschluss gewonnenen Daten (z. B. Grundwasserstände) sind ebenfalls schriftlich einzureichen.

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Was wird benötigt?

  • Qualifikation des Bohrbetriebes
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
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